Postvollmacht: Wer darf meine Sendungen abholen?

Wenn Sie selbst keine Möglichkeit haben, Ihre Briefe oder Pakete persönlich entgegenzunehmen, können Sie eine andere Person damit beauftragen. Dies geschieht mit einer sogenannten Postvollmacht.

Was ist eine Postvollmacht?

Eine Postvollmacht ist ein offizielles Dokument, mit dem Sie einer anderen Person das Recht geben, Postsendungen in Ihrem Namen entgegenzunehmen oder abzuholen. Dies betrifft vor allem Sendungen, für die eine persönliche Übergabe vorgesehen ist – etwa Einschreiben oder Pakete mit Identitätsprüfung.

Wann brauche ich eine Postvollmacht?

Eine Vollmacht ist immer dann nötig, wenn die empfangsberechtigte Person eine Sendung nicht selbst entgegennehmen kann und eine dritte Person dies erledigen soll. Ohne eine gültige Vollmacht wird die Sendung in der Regel nicht herausgegeben.

Was muss in der Postvollmacht stehen?

  • Vollständiger Name und Anschrift des Vollmachtgebers
  • Vollständiger Name und Anschrift der bevollmächtigten Person
  • Genaue Angabe, wozu die Vollmacht berechtigt (z. B. Abholung von Briefen, Paketen, Einschreiben etc.)
  • Ort, Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers

Wie lange gilt eine Postvollmacht?

Die Gültigkeit einer Postvollmacht kann zeitlich begrenzt oder unbefristet sein. Achten Sie darauf, dies im Dokument klar anzugeben. Bei Dauerbevollmächtigungen empfiehlt es sich, regelmäßig zu prüfen, ob die Angaben noch aktuell sind.

Vollmachtsvorlagen

Briefvollmacht (Deutsche Post)

Paketvollmacht (DHL)

Vollmacht (Hermes)

Vollmacht (DPD)

Vollmacht (GLS)

Universelle Vorlage (PDF)

Hinweis

Die bevollmächtigte Person muss bei der Abholung in der Regel ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.