Die typischen Informationswege wie Briefe und Zeitungen sind für blinde Menschen oft nur eingeschränkt nutzbar. Umso wichtiger ist das Angebot der Deutschen Post, mit der portofreien Blindensendung einen besonderen Versandweg für Medien in Blindenschrift (Braille) und Hörbücher zu ermöglichen. So können sehbehinderte Menschen Informationen mit anderen Betroffenen, Organisationen oder Einrichtungen austauschen.
Was darf als Blindensendung verschickt werden?
Schriftstücke in Blindenschrift (Braille)
Für Blinde bestimmte Tonaufzeichnungen oder andere Magnetträger, sofern sie durch oder im Auftrag einer amtlich anerkannten Blindenorganisation versendet werden
Papiere zur Aufnahme von Blindenschrift, wenn sie von einer anerkannten Blindenorganisation an Blinde verschickt werden
Versandmerkmale
Die Sendung darf nicht verschlossen sein
Sie muss über der Anschrift mit „Blindensendung“ gekennzeichnet sein
Für den internationalen Versand gilt der Zusatz: „Blindensendung/Cécogramme“
Blindensendungen können mit Zusatzleistungen wie Einschreiben kombiniert werden
Maße und Gewichte
Blindensendung National
Maß
Länge
Breite
Höhe
Höchstgewicht
Mindestmaß
100 mm
70 mm
–
–
Höchstmaß
353 mm
250 mm
50 mm
1.000 g
Blindensendung Schwer (National)
Maß
Länge
Breite
Höhe
Höchstgewicht
Mindestmaß
150 mm
110 mm
10 mm
–
Höchstmaß
600 mm
300 mm
150 mm
7.000 g
Blindensendung International
Maß
Länge
Breite
Höchstgewicht
Mindestmaß
140 mm
90 mm
–
Höchstmaß
Länge + Breite + Höhe ≤ 900 mm (keine Seite > 600 mm)
–
7.000 g
Kombinierbare Zusatzleistungen
National
Einschreiben – nur gegen Unterschrift des Empfängers
International
Einschreiben International – Dokumentierter Versand mit Ein- und Auslieferungsnachweis
Wert International – Schutz für wertvolle Inhalte
Weitere Hinweise
Blindensendungen können über Briefkästen (bei kleinen Formaten) oder über Postfilialen eingeliefert werden. In Postagenturen erhalten Sie auf Wunsch auch weitere Informationen zum Versand ins In- und Ausland.