
Wenn Sie eine Sendung ins Nicht-EU-Ausland verschicken, ist eine Zollinhaltserklärung in den meisten Fällen zwingend erforderlich. Sie dient den Zollbehörden zur Kontrolle und Verzollung der Sendung. Ohne korrekt ausgefüllte Erklärung kann Ihre Sendung zurückgeschickt, verzögert oder sogar beschlagnahmt werden.
Wann ist eine Zollinhaltserklärung notwendig?
Sobald Sie Waren oder Gegenstände in Länder außerhalb der Europäischen Union verschicken, muss eine Zollinhaltserklärung beigelegt werden. Für reine Briefe mit nur schriftlichem Inhalt ist sie in der Regel nicht nötig. Sobald Waren enthalten sind, egal ob Geschenke oder persönliche Gegenstände, ist eine Zollinhaltserklärung erforderlich.
Welche Formulare gibt es?
- CN22 – für Päckchen mit einem Warenwert bis ca. 350 Euro (PDF)
- CN23 – für Pakete mit einem Warenwert über ca. 350 Euro (PDF)
Was muss angegeben werden?
- Detaillierte Beschreibung der enthaltenen Waren (z. B. "T-Shirt aus Baumwolle", nicht nur "Kleidung")
- Menge (z. B. 2 Stück)
- Gewicht (Brutto und ggf. Nettogewicht)
- Wert der Ware in Euro
- Verwendungszweck (z. B. Geschenk, Verkauf, Dokumente, Muster, persönliche Gegenstände)
- Absenderdaten (vollständiger Name und Adresse)
- Empfängerdaten
- Unterschrift und Datum
Wo wird die Zollinhaltserklärung angebracht?
Die Erklärung wird außen gut sichtbar auf der Sendung angebracht – entweder als Aufkleber oder in einer durchsichtigen Hülle (z. B. Versandtasche für CN23). Bei Paketen mit CN23 muss oft zusätzlich eine Handelsrechnung beigelegt werden.
Wichtige Hinweise
- Die Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein
- Bei falschen Angaben drohen Zollstrafen oder Rücksendung
- Auch Geschenke müssen mit ihrem geschätzten Warenwert deklariert werden
- Der Versand verbotener oder zollpflichtiger Waren kann zu Problemen führen
Typische Fehler vermeiden
- Unklare oder allgemeine Beschreibungen wie „Souvenir“ oder „Artikel“
- Wertangaben weglassen („0 Euro“ ist unzulässig bei Warenversand)
- Fehlende Unterschrift oder nicht außen sichtbar angebracht
Zusätzliche Unterlagen
Je nach Zielland und Inhalt kann zusätzlich eine Handelsrechnung, Ursprungsnachweis oder ein Ausfuhrdokument nötig sein. Informieren Sie sich vorab über die Bestimmungen des Ziellandes.