Zollinhaltserklärung beim Versand in Länder außerhalb der EU

Zollinhaltserklärung CN 23
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Wenn Sie eine Sendung ins Nicht-EU-Ausland verschicken, ist eine Zollinhaltserklärung in den meisten Fällen zwingend erforderlich. Sie dient den Zollbehörden zur Kontrolle und Verzollung der Sendung. Ohne korrekt ausgefüllte Erklärung kann Ihre Sendung zurückgeschickt, verzögert oder sogar beschlagnahmt werden.

Wann ist eine Zollinhaltserklärung notwendig?

Sobald Sie Waren oder Gegenstände in Länder außerhalb der Europäischen Union verschicken, muss eine Zollinhaltserklärung beigelegt werden. Für reine Briefe mit nur schriftlichem Inhalt ist sie in der Regel nicht nötig. Sobald Waren enthalten sind, egal ob Geschenke oder persönliche Gegenstände, ist eine Zollinhaltserklärung erforderlich.

Welche Formulare gibt es?

Was muss angegeben werden?

Wo wird die Zollinhaltserklärung angebracht?

Die Erklärung wird außen gut sichtbar auf der Sendung angebracht – entweder als Aufkleber oder in einer durchsichtigen Hülle (z. B. Versandtasche für CN23). Bei Paketen mit CN23 muss oft zusätzlich eine Handelsrechnung beigelegt werden.

Wichtige Hinweise

Typische Fehler vermeiden

Zusätzliche Unterlagen

Je nach Zielland und Inhalt kann zusätzlich eine Handelsrechnung, Ursprungsnachweis oder ein Ausfuhrdokument nötig sein. Informieren Sie sich vorab über die Bestimmungen des Ziellandes.

Quellen