
Von BlackIceNRW, CC BY-SA 3.0, Link
„Gelbe Briefe“ sind förmliche Zustellungen von Behörden oder Gerichten. Der offizielle Fachausdruck lautet förmliche Zustellung. Diese Briefe haben besondere rechtliche Bedeutung, da mit der Zustellung Fristen, Einspruchsmöglichkeiten oder gerichtliche Verfahren beginnen können.
Wer darf solche Briefe annehmen?
Ob eine förmliche Zustellung rechtswirksam ist, hängt davon ab, wer sie annimmt. Die Annahme ist nicht beliebig möglich.
Person | Darf annehmen? | Besonderheiten |
---|---|---|
Empfänger selbst | Ja | Regelfall – persönliche Zustellung ist rechtswirksam |
Volljährige Familienangehörige im selben Haushalt | Ja | Nur bei „Ersatzzustellung“ – z. B. Ehepartner, Eltern, Kinder ab 18 |
Volljährige Mitbewohner (nicht verwandt) | Ja | Ersatzzustellung zulässig, wenn sie im selben Haushalt leben |
Nachbarn | Nein | Keine Annahme bei förmlicher Zustellung erlaubt |
Hausmeister, Vermieter | Nein | Auch bei Abwesenheit des Empfängers keine Annahme möglich |
Empfänger verweigert Annahme | Ja (trotzdem) | Zustellung gilt als erfolgt, Vermerk durch Zusteller genügt |
Empfänger nicht anzutreffen | Ja (durch Niederlegung) | Zustellung durch Einwurf eines Benachrichtigungszettels – Brief liegt z. B. in der Postfiliale zur Abholung |
Wichtige Hinweise
- Die Zustellung ist ein förmlicher Akt – selbst die Uhrzeit kann rechtlich relevant sein.
- Die Annahme durch nicht berechtigte Personen macht die Zustellung ungültig.
- Bei der Niederlegung gilt der Brief am dritten Werktag nach dem Einwurf der Benachrichtigung als zugestellt (Fiktion).
Typische Absender „gelber Briefe“
- Amtsgericht, Landgericht
- Staatsanwaltschaft
- Ordnungsbehörden (z. B. Bußgeldstellen)
- Finanzamt
- Anwälte bei Zustellung durch Postdienstleister
Fachbegriff
Der offizielle Fachausdruck für einen „gelben Brief“ lautet: förmliche Zustellung. Umgangssprachlich spricht man jedoch oft einfach von einem „gelben Brief“, wegen des auffälligen Umschlags oder des gelben Zustellnachweises.
Quellen
Stand 31.05.2025