Wer darf „Gelbe Briefe“ annehmen?

Umschlag einer förmlichen Zustellung
Von BlackIceNRW, CC BY-SA 3.0, Link


„Gelbe Briefe“ sind förmliche Zustellungen von Behörden oder Gerichten. Der offizielle Fachausdruck lautet förmliche Zustellung. Diese Briefe haben besondere rechtliche Bedeutung, da mit der Zustellung Fristen, Einspruchsmöglichkeiten oder gerichtliche Verfahren beginnen können.

Wer darf solche Briefe annehmen?

Ob eine förmliche Zustellung rechtswirksam ist, hängt davon ab, wer sie annimmt. Die Annahme ist nicht beliebig möglich.

Person Darf annehmen? Besonderheiten
Empfänger selbst Ja Regelfall – persönliche Zustellung ist rechtswirksam
Volljährige Familienangehörige im selben Haushalt Ja Nur bei „Ersatzzustellung“ – z. B. Ehepartner, Eltern, Kinder ab 18
Volljährige Mitbewohner (nicht verwandt) Ja Ersatzzustellung zulässig, wenn sie im selben Haushalt leben
Nachbarn Nein Keine Annahme bei förmlicher Zustellung erlaubt
Hausmeister, Vermieter Nein Auch bei Abwesenheit des Empfängers keine Annahme möglich
Empfänger verweigert Annahme Ja (trotzdem) Zustellung gilt als erfolgt, Vermerk durch Zusteller genügt
Empfänger nicht anzutreffen Ja (durch Niederlegung) Zustellung durch Einwurf eines Benachrichtigungszettels – Brief liegt z. B. in der Postfiliale zur Abholung

Wichtige Hinweise

Typische Absender „gelber Briefe“

Fachbegriff

Der offizielle Fachausdruck für einen „gelben Brief“ lautet: förmliche Zustellung. Umgangssprachlich spricht man jedoch oft einfach von einem „gelben Brief“, wegen des auffälligen Umschlags oder des gelben Zustellnachweises.

Quellen

Stand 31.05.2025