
Gesicherte Informationen zur Standortwahl
Die Deutsche Post ist verpflichtet, ein flächendeckendes Netz an Briefkästen sicherzustellen. Laut Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) muss innerhalb bestimmter Entfernungen ein Briefkasten verfügbar sein. Zum Beispiel in Ortschaften mit über 2.000 Einwohnern mindestens ein Briefkasten pro Quadratkilometer.
Diese Anforderungen betreffen hauptsächlich die Erreichbarkeit in bewohnten Gebieten. Zusätzlich werden Standorte bevorzugt, die gut zugänglich sind wie Supermärkte, Bahnhöfe oder zentrale Plätze.
Die Deutsche Post prüft außerdem, wie oft ein Briefkasten tatsächlich genutzt wird. Briefkästen mit dauerhaft geringer Nutzung können reduziert oder entfernt werden.
Bevorzugte Kriterien laut Beobachtungen
Kriterium | Wahrscheinlichkeit für Aufstellung |
---|---|
Hohe Einwohnerdichte | Sehr hoch |
Nähe zu Geschäften oder Haltestellen | Hoch |
Touristisch stark besuchte Orte | Mittel bis hoch |
Abgelegene Einzelhäuser | Niedrig |
Spekulative Kriterien
Es gibt keine öffentlichen, vollständigen Kriterienkataloge der Deutschen Post zur Briefkastenplanung. Dennoch lassen sich einige Muster erkennen:
- Standorte mit hoher Laufkundschaft erhalten tendenziell häufiger Briefkästen.
- Politischer Einfluss in einer Region (z. B. bei Beschwerden von Bürgermeistern) könnte eine Rolle spielen.
- Auch Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern führen manchmal zur Reaktivierung eines entfernten Briefkastens.
Fazit
Die Entscheidung über den Standort eines Briefkastens folgt sowohl gesetzlichen Vorgaben als auch wirtschaftlichen Überlegungen. Vieles ist dokumentiert, manches bleibt jedoch nicht vollständig transparent.
Stand 04.06.2025