- Offizieller Beitrag
Liebe Community, wie ihr vermutlich schon mitbekommen habt (oder auch nicht) passt DHL zum 15.05.2025 seine AGB an. Da ja viele mit DHL versenden, ist es wichtig, die neuen AGB zu verstehen.
• DHL wird zum o.g. Datum in seinen AGB deutlich machen, dass es wichtig ist, die richtige Adressierung an einer DHL Packstation zu kennen. Erst der vollständige Name, Postnummer, Packstation-Nummer und zum Schluss PLZ u. Ort.
• Es heißt ,,Fehlt die Sendungsnummer auf einer Sendung, die an eine Packstation adressiert ist, kann diese nicht von unseren Zustellkräften an die Packstation zugestellt werden". Bis vor kurzem wurde von DHL bestätigt, dass man klassische Briefe nicht mehr an einer Packstation empfangen kann. Doch die gute Nachricht: etwas später kam von DHL die Nachricht, dass es weiterhin möglich ist, Briefe an einer Packstation zu empfangen (nur mit Frankierung Internetmarke möglich). Dabei müssen aber die Sendungen folgende Abmessungen erfüllen: 15x11x1cm. Päckchen, Pakete und Co. können weiter wie gewohnt zugestellt werden.
• Sendungen, die aus dem Ausland (nicht EU) schon verzollt sind (Einfuhrabgaben 19 %) also entweder durch euch oder den Verkäufer bezahlt sind, können nun an eine Packstation oder Filiale umgeleitet werden. Wenn Einfuhrabgaben fällig sind, ist natürlich eine Umleitung ausgeschlossen.
• Ab dem o.g. Datum stellt DHL nur noch an kostenlose Drittautomaten zu. Also wo DHL an bestimmten Automaten für die Einlegung eines Pakets bisher zahlen musste, ist es jetzt so, dass DHL nur noch da zustellt, wo es auch kostenlos ist. Bspw. an einem eigenen Paketkasten, den die ein oder anderen von euch haben, wo die Einlegung für DHL eben kostenlos ist.
Das sind die AGB-Änderungen, die zum 15.05.2025 in Kraft treten sind.
Sollte ich irgendeinen Punkt falsch missinterpretiert und verfasst haben, so bitte dies unbedingt bei mir melden. Vielen Dank!
Ich hoffe, ich konnte dem ein oder anderen mit diesen Informationen weiterhelfen.
Liebe Grüße
Robin